diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 2692d50..923c423 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -11,7 +11,7 @@ folgt: - 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus -entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht +entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. 2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage @@ -20,9 +20,9 @@ Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. -3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren -Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei -Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. +3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren +Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind +keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. 4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. @@ -76,7 +76,7 @@ genießt er die volle Unterstützung des Vorstands. Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. -7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte +7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. 8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das @@ -95,6 +95,7 @@ Schatzmeister eingereicht werden. Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister. + 11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. @@ -105,9 +106,9 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen. § 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands -1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden -in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung -muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und +1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden +in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung +muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.