Kleinigkeiten

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Konrad Schöbel 2011-11-09 23:18:55 +01:00
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commit 6f3662a305

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@ -38,9 +38,9 @@ Vergütungen begünstigt werden.
folgenden Mittel: folgenden Mittel:
- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente, - Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
kommunikativem Austausch, etc. kommunikativen Austausch, etc.
- Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen - regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
- Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen - Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen
@ -180,9 +180,9 @@ Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die 7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
Mitglieder bis spätestens 2 Wochen vor dem von ihm festgesetzten Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
darf der Termin nicht mehr als 8 Wochen nach dem Eingang des Antrags darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen. beim Vorstand liegen.
8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11 8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
@ -235,10 +235,10 @@ Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten 7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; 8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
von der Geschäftsordnung festgelegt wird. von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen 9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
@ -300,3 +300,4 @@ werden entsprechend übertragen.
1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch 1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.