From 6f3662a305c04190b8f8f8acaac62d34dc85feb8 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Wed, 9 Nov 2011 23:18:55 +0100 Subject: [PATCH] Kleinigkeiten MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit keine inhaltlichen Änderungen --- Satzung/Satzung.txt | 15 ++++++++------- 1 file changed, 8 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index a0fbf17..e93fb02 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -38,9 +38,9 @@ Vergütungen begünstigt werden. folgenden Mittel: - Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente, -kommunikativem Austausch, etc. +kommunikativen Austausch, etc. -- Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen +- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen - Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen @@ -180,9 +180,9 @@ Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung 7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller -Mitglieder bis spätestens 2 Wochen vor dem von ihm festgesetzten +Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen -darf der Termin nicht mehr als 8 Wochen nach dem Eingang des Antrags +darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen. 8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11 @@ -235,10 +235,10 @@ Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. 7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten -Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. +Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. -8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; -sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen +8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. +Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. 9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen @@ -300,3 +300,4 @@ werden entsprechend übertragen. 1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. +