Kleinigkeiten

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Konrad Schöbel 2011-11-09 23:18:55 +01:00
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commit 6f3662a305

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@ -38,9 +38,9 @@ Vergütungen begünstigt werden.
folgenden Mittel:
- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
kommunikativem Austausch, etc.
kommunikativen Austausch, etc.
- Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
- Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen
@ -180,9 +180,9 @@ Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
Mitglieder bis spätestens 2 Wochen vor dem von ihm festgesetzten
Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
darf der Termin nicht mehr als 8 Wochen nach dem Eingang des Antrags
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen.
8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
@ -235,10 +235,10 @@ Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig;
sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
@ -300,3 +300,4 @@ werden entsprechend übertragen.
1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.