Satzungssession: 3.4 überarbeitet

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Frank Lanitz 2012-01-11 17:24:59 +01:00
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@ -56,49 +56,46 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind 4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
schwerpunktmäßig:
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, - Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
des Vereins
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse
- Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins, der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
- Kooperationen mit Schulen,
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der - Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen, Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
Vortragsmitschnitte, und Artikel), - Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
Kommunikationsinfrastruktur und
- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
Vereinsthemen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem - Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Interesse, Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
- dedizierter Bildungsveranstaltungen und Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
- der Kooperationen mit Schulen, Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
deren Einrichtung.
- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer
Kommunikationsinfrastruktur und
- Teilnahme an User-Groups und Stammtischen,
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere
die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren
Quellcodeverwaltungssystems,
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä,
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und
künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu
beleuchten.
§ 4 Mitgliedschaft § 4 Mitgliedschaft