Einzüge angeglichen

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Frank Lanitz 2012-01-11 17:23:44 +01:00
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@ -35,21 +35,21 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
- des Umgangs mit Technologie sowie
- der öffentlichen Auseinandersetzung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
- des Umgangs mit Technologie sowie
- der öffentlichen Auseinandersetzung
auf den Themengebieten
- der Informationstechnologie
- der Computersicherheit und
- des Datenschutzes
- der Informationstechnologie
- der Computersicherheit und
- des Datenschutzes(.)
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
- der Gleichberechtigung
- des internationalen Austauschs und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft
- der Gleichberechtigung
- des internationalen Austauschs und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft
bestimmt.
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind