Satzungssession: 3.4 überarbeitet

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Frank Lanitz 2012-01-11 17:24:59 +01:00
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@ -56,49 +56,46 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
schwerpunktmäßig:
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen,
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
des Vereins
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse
- Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen
Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins,
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
- Kooperationen mit Schulen,
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen,
Vortragsmitschnitte, und Artikel),
- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
Kommunikationsinfrastruktur und
- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
Vereinsthemen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse,
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen und
- der Kooperationen mit Schulen,
- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer
Kommunikationsinfrastruktur und
- Teilnahme an User-Groups und Stammtischen,
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere
die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren
Quellcodeverwaltungssystems,
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä,
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und
künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu
beleuchten.
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
deren Einrichtung.
§ 4 Mitgliedschaft