From 62f5dd7d01a4164f3e4e8f97c0664dc1a212f292 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Sat, 12 Nov 2011 00:24:25 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Verf=C3=BCgungsberechtigungen=20f=C3=BCr=20Vors?= =?UTF-8?q?tandsmitglieder=20gesenkt?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Begründung: Solange der Verein noch kein nennenswertes Vermögen gebildet hat, sollten auch die Verfügungsberechtigungen entsprechend gering sein. Sie sollten das Vereinsvermögen nicht übersteigen. --- Satzung/Geschäftsordnung.txt | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 8cb048e..d3ab0db 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -32,8 +32,8 @@ Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. § 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands 1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu -einem Betrag von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von -bis zu 5000€ können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei +einem Betrag von 400€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von +bis zu 2000€ können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.