zusätzliche Ziele nach Abgabenordnung §52 Absatz 2
In §52 Absatz 2 der Abgabenordnung ist festgelegt, welche Ziele als gemeinnützig zählen. Davon kommen für uns zusätzlich zur Sublab-Satzung die Punkte 1, 18, 23 in Frage, letzterer wegen "Modellflug" und "Amateurfunk" (Freifunk).
This commit is contained in:
parent
5899cd06b0
commit
42c846e87f
1 changed files with 10 additions and 4 deletions
|
@ -50,25 +50,31 @@ Möglichkeiten für die Mitglieder
|
||||||
|
|
||||||
setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
|
setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
|
||||||
|
|
||||||
|
- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)
|
||||||
|
|
||||||
|
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie
|
||||||
|
durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und
|
||||||
|
entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst.
|
||||||
|
|
||||||
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der
|
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der
|
||||||
Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
|
Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
|
||||||
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt
|
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt
|
||||||
durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie
|
durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie
|
||||||
Informationsaustausch.
|
Informationsaustausch.
|
||||||
|
|
||||||
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie
|
|
||||||
durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und
|
|
||||||
entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst.
|
|
||||||
|
|
||||||
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch
|
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch
|
||||||
Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und
|
Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und
|
||||||
Projekten.
|
Projekten.
|
||||||
|
|
||||||
|
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)
|
||||||
|
|
||||||
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler
|
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler
|
||||||
Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze,
|
Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze,
|
||||||
angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen
|
angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen
|
||||||
Handlungsweisen.
|
Handlungsweisen.
|
||||||
|
|
||||||
|
- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23)
|
||||||
|
|
||||||
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit
|
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit
|
||||||
der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch
|
der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch
|
||||||
Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,
|
Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue