diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index d6bf51f..eeafef1 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -50,25 +50,31 @@ Möglichkeiten für die Mitglieder setzt sich der Verein ein für die Förderung von: +- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1) + +- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie +durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und +entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. + - Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie Informationsaustausch. -- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie -durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und -entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. - - Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und Projekten. +- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18) + - Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. +- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23) + - Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,