§2 und §3 getauscht

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Frank Lanitz 2011-12-13 18:00:01 +01:00
parent e293019f3d
commit 38e9c25652

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@ -15,12 +15,6 @@ Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
zurückerstattet.
2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem
Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
@ -29,7 +23,14 @@ keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
§ 2 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen
Mitglieder.
§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 400€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
@ -38,13 +39,6 @@ höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
nötig.
§ 3 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen
Mitglieder.
§ 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins
1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide