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Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V. Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
Fassung vom 10. November 2011 Fassung vom 30. November 2011
§ 1 Mitgliedsbeiträge § 1 Mitgliedsbeiträge
@ -130,4 +129,3 @@ Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
den Räumen des Vereins. den Räumen des Vereins.

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@ -1,6 +1,5 @@
Satzung des Hackspace Jena e.V. Satzung des Hackspace Jena e.V.
Fassung vom 17. Oktober 2011 Fassung vom 30. November 2011
Präambel Präambel
@ -207,15 +206,15 @@ bestimmen.
§ 8 Vorstand § 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, 2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
kann hierfür Einschränkungen festlegen. kann hierfür Einschränkungen festlegen.
3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet 3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
@ -270,10 +269,10 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung § 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit 1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
angekündigt wurde. angekündigt wurde.
2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder 2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
@ -300,4 +299,3 @@ werden entsprechend übertragen.
1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch 1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.