diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 7c2ff1d..2692d50 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -1,6 +1,5 @@ - Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V. -Fassung vom 10. November 2011 +Fassung vom 30. November 2011 § 1 Mitgliedsbeiträge @@ -130,4 +129,3 @@ Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in den Räumen des Vereins. - diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 087e72d..39038e4 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -1,6 +1,5 @@ - Satzung des Hackspace Jena e.V. -Fassung vom 17. Oktober 2011 +Fassung vom 30. November 2011 Präambel @@ -207,15 +206,15 @@ bestimmen. § 8 Vorstand -1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen -Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem -Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den -Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der +1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen +Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem +Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den +Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. -2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, -Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln -berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung +2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, +Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln +berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung kann hierfür Einschränkungen festlegen. 3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet @@ -270,10 +269,10 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. § 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung -1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit -einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung -ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung -als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins +1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit +einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung +ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung +als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde. 2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder @@ -300,4 +299,3 @@ werden entsprechend übertragen. 1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. -