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frlan 2011-10-17 20:43:51 +02:00
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@ -52,33 +52,35 @@ setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie
durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und
entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst.
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
andere Computerkunst.
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der
Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt
durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie
Informationsaustausch.
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
-projekte sowie Informationsaustausch.
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch
Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und
Projekten.
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
Einrichtungen und Projekten.
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler
Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze,
angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen
Handlungsweisen.
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23)
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit
der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch
Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,
Netzneutralität, freie und offene Software, etc.
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
offene Software, etc.
§ 3 Mitgliedschaft
@ -286,4 +288,3 @@ Zuordnung derartiger Dokumente.
2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder postalisch
zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von anwesenden Mitgliedern
gezählt.