diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index eeafef1..04d5b63 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -52,33 +52,35 @@ setzt sich der Verein ein für die Förderung von: - Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1) -- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie -durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und -entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. +- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, +wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung +entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und +andere Computerkunst. -- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der -Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen -Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt -durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie -Informationsaustausch. +- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in +der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen +Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; +durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und +-projekte sowie Informationsaustausch. -- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch -Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und -Projekten. +- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) +durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, +Einrichtungen und Projekten. - Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18) -- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler -Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, -angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen -Handlungsweisen. +- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit +digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über +rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und +Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. - Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23) -- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit -der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch -Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, -Netzneutralität, freie und offene Software, etc. +- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im +Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer +Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu +Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und +offene Software, etc. § 3 Mitgliedschaft @@ -286,4 +288,3 @@ Zuordnung derartiger Dokumente. 2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder postalisch zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von anwesenden Mitgliedern gezählt. -