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frlan 2011-10-17 20:43:51 +02:00
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@ -52,33 +52,35 @@ setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1) - Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie - Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
andere Computerkunst.
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der - Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
Informationsaustausch. -projekte sowie Informationsaustausch.
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch - Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
Projekten. Einrichtungen und Projekten.
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18) - Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler - Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
Handlungsweisen. Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23) - Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23)
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit - Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
Netzneutralität, freie und offene Software, etc. Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
offene Software, etc.
§ 3 Mitgliedschaft § 3 Mitgliedschaft
@ -286,4 +288,3 @@ Zuordnung derartiger Dokumente.
2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder postalisch 2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder postalisch
zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von anwesenden Mitgliedern zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von anwesenden Mitgliedern
gezählt. gezählt.