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Frank Lanitz 2012-01-06 23:35:48 +01:00
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@ -34,68 +34,70 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
eine wichtige Rolle.
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe,
- der Forschung, der Kunst und der Kultur, und
- des Umgangs mit Technologie
auf den Themengebieten
- der Informationstechnologie,
- der Computersicherheit, und
- des Datenschutzes.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und
unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
weitere, ähnliche Veranstaltungen.
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
- des internationalen Austauschs,
- der Gleichberechtigung, und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft
bestimmt.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks ist Aufbau
und Betrieb einer Begegnungsstätte, die die räumliche Grundlage für
die folgenden Aktivitäten bietet.
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
genannten Themenbereichen
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind
- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
oder Medienkompetenz
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen,
- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von
Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz,
neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
- Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen
Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins,
- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen,
Vortragsmitschnitte, und Artikel),
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse,
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel
durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder
Kooperationen mit Schulen erfolgen.
Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen und
- der Kooperationen mit Schulen,
- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische,
Computerclubs, etc.
- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer
Kommunikationsinfrastruktur und
- Teilnahme an User-Groups und Stammtischen,
- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
Hardwarelabors
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere
die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren
Quellcodeverwaltungssystems,
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä,
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und
künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu
beleuchten.
§ 4 Mitgliedschaft