From 25b6955834e291a772f7be666b411161f6aeaa23 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Fri, 6 Jan 2012 23:35:48 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?=C3=84nderungsvorschl=C3=A4ge=20von=20Jan=20ein?= =?UTF-8?q?gef=C3=BCgt?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung/Satzung.txt | 94 +++++++++++++++++++++++---------------------- 1 file changed, 48 insertions(+), 46 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index e10d1a1..12f9794 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -34,68 +34,70 @@ des Vereinsvermögens erhalten. §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung -1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, -der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der -Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der -Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes -und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die -Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und -der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft -eine wichtige Rolle. +1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung + - der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich + der Studentenhilfe, + - der Forschung, der Kunst und der Kultur, und + - des Umgangs mit Technologie + auf den Themengebieten + - der Informationstechnologie, + - der Computersicherheit, und + - des Datenschutzes. -2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der -satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer -Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und -kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und -unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und -Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie -weitere, ähnliche Veranstaltungen. +2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken + - des internationalen Austauschs, + - der Gleichberechtigung, und + - der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen + Gesellschaft + bestimmt. -3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: +3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks ist Aufbau +und Betrieb einer Begegnungsstätte, die die räumliche Grundlage für +die folgenden Aktivitäten bietet. -- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und -insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen -und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1 -genannten Themenbereichen +4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind -- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen -Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit -oder Medienkompetenz +- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, -- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von -Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz, -neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen +- Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen + Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins, -- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse +- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der + Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen, + Vortragsmitschnitte, und Artikel), + +- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem + Interesse, - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der -Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel -durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder -Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder -Kooperationen mit Schulen erfolgen. + Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels + - der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, + - dedizierter Bildungsveranstaltungen und + - der Kooperationen mit Schulen, -- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im -Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische, -Computerclubs, etc. +- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und + Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch + - Organisation von Austauschfahrten, + - gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen, + - Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer + Kommunikationsinfrastruktur und + - Teilnahme an User-Groups und Stammtischen, -- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im -Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines -Hardwarelabors +- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur + Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere + die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren + Quellcodeverwaltungssystems, - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, -Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch + Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch * Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen - * Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume + * Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä, - * Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä. - - * Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler - -- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die -künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und -deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten. +- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und + künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu + beleuchten. § 4 Mitgliedschaft