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@ -34,68 +34,70 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
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- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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der Studentenhilfe,
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Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
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- der Forschung, der Kunst und der Kultur, und
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und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
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- des Umgangs mit Technologie
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Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
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auf den Themengebieten
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der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
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- der Informationstechnologie,
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eine wichtige Rolle.
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- der Computersicherheit, und
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- des Datenschutzes.
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2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
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2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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- des internationalen Austauschs,
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
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- der Gleichberechtigung, und
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und
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- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
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Gesellschaft
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Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
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bestimmt.
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weitere, ähnliche Veranstaltungen.
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks ist Aufbau
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und Betrieb einer Begegnungsstätte, die die räumliche Grundlage für
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die folgenden Aktivitäten bietet.
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- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
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und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
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genannten Themenbereichen
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- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
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- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen,
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Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
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oder Medienkompetenz
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- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von
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- Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen
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Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz,
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Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins,
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neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
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- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen,
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Vortragsmitschnitte, und Artikel),
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- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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Interesse,
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- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
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- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
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Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel
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Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels
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durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
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- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder
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- dedizierter Bildungsveranstaltungen und
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Kooperationen mit Schulen erfolgen.
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- der Kooperationen mit Schulen,
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- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
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- Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
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Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische,
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Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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Computerclubs, etc.
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- Organisation von Austauschfahrten,
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- gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen,
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- Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer
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Kommunikationsinfrastruktur und
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- Teilnahme an User-Groups und Stammtischen,
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- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
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- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere
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Hardwarelabors
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die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren
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Quellcodeverwaltungssystems,
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- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
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* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä,
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* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
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- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und
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künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu
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* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
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beleuchten.
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- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
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§ 4 Mitgliedschaft
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§ 4 Mitgliedschaft
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