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Frank Lanitz 2012-01-06 23:35:48 +01:00
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@ -34,68 +34,70 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der - der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der der Studentenhilfe,
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes - der Forschung, der Kunst und der Kultur, und
und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die - des Umgangs mit Technologie
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und auf den Themengebieten
der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft - der Informationstechnologie,
eine wichtige Rolle. - der Computersicherheit, und
- des Datenschutzes.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der 2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer - des internationalen Austauschs,
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und - der Gleichberechtigung, und
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und - der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und Gesellschaft
Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie bestimmt.
weitere, ähnliche Veranstaltungen.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks ist Aufbau
und Betrieb einer Begegnungsstätte, die die räumliche Grundlage für
die folgenden Aktivitäten bietet.
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und 4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinswecks sind
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
genannten Themenbereichen
- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen - Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen,
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
oder Medienkompetenz
- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von - Informationsveranstaltungen zur Förderung der öffentlichen
Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz, Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Vereins,
neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse - gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen (Dokumentationen,
Vortragsmitschnitte, und Artikel),
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse,
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel Jugend in Themenbereichen des Vereins vermittels
durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder - der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder - dedizierter Bildungsveranstaltungen und
Kooperationen mit Schulen erfolgen. - der Kooperationen mit Schulen,
- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im - Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische, Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
Computerclubs, etc. - Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Organisation von Vortraegen und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung elektronischer
Kommunikationsinfrastruktur und
- Teilnahme an User-Groups und Stammtischen,
- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im - Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere
Hardwarelabors die Einrichtung eines Hardwarelabors und eines revisionssicheren
Quellcodeverwaltungssystems,
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen * Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume * Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä,
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä. - Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen um ethische und
künstlerische Dimensionen der Themengebiete des Vereins zu
* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler beleuchten.
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
§ 4 Mitgliedschaft § 4 Mitgliedschaft