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Frank Lanitz
dd73fcac8b Ergänzung um eine Regelung zur Individualisierung von Mitgliedsbeiträgen 2012-08-06 22:05:24 +02:00
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@ -1,24 +1,11 @@
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
\Title{Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V.}
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
\Language{de-DE}
\Subject{Die offizielle Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V. vom 9.12.2017}
\Date{2017-12-09}
\Keywords{Geschäftsordnung}
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
\end{filecontents*}
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[a-1b]{pdfx}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage{eurosym}
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.\,V.}
\date{Fassung vom 9.\,Dezember~2017}
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
\date{Fassung vom 29. Januar 2012}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\begin{document}
@ -27,13 +14,13 @@
\section{Mitgliedsbeiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Verein erhebt gemäß §\,6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
\item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
folgt:
\begin{itemize}
\item \EUR{10}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
\item \EUR{20}/Monat für normale Mitgliedschaft
\item \EUR{32}/Monat, \EUR{42}/Monat, \EUR{64}/Monat,
\EUR{128}/Monat oder \EUR{256}/Monat für
\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
Fördermitglieder
\end{itemize}
@ -50,14 +37,11 @@
\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
\item Der Vorstand ist berechtigt ausnahmsweise und bei Vorliegen
besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder
auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich \EUR{0}
und dem in Ziffer~1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die
Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen
einstimmige Entscheidung.
\item In begründeten Fällen kann durch den Vorstand eine von den
unter 1. getroffenen Bestimmungen abweichende Regelung beschlossen
werden. Eine Entscheidung dazu muss auf Antrag des Mitgliedes
einstimmig vom Vorstand beschlossen und schriftlich begründet werden.
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
@ -67,15 +51,15 @@
\begin{enumerate}
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
gemäß Satzung §\,8 beträgt 23\,\% der ordentlichen Mitglieder.
gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder.
\end{enumerate}
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von \EUR{400} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
von bis zu \EUR{2000} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
Mitgliederversammlung nötig.
@ -102,9 +86,13 @@
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
mindestens vierteljährlich über den
Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über \EUR{100} sind dabei
einzeln aufzulisten.
mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
einzeln aufzulisten. Insbesondere als Teil dieser Informationspflicht
sind getroffenen Sonderregelungen bzgl. individueller Mitgliedsbeiträge
in geeignetere anonymisierter Form den Mitgliedern zu berichten.
\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
@ -117,6 +105,8 @@
\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
\newpage{}
\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
folgenden Teilen besteht:
@ -156,7 +146,7 @@
\section{Elektronische Schriftform}
\begin{enumerate}
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §\,12 der Satzung sind mit
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
@ -177,8 +167,3 @@
\end{enumerate}
\end{document}
%%% Local Variables:
%%% mode: latex
%%% TeX-master: t
%%% End:

View file

@ -1,3 +0,0 @@
# Satzung des Hackspace Jena e.V.
Das Repository enthält die aktuelle Version der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V. Die Dokumente finden sich auch unter https://kraut.space/verein:dokumente.

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@ -1,25 +1,12 @@
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
\Language{de-DE}
\Subject{Die offizielle Satzung des Hackspace Jena e.\,V. in der Fassung vom 4.11.2023}
\Date{2023-11-04}
\Keywords{Satzung}
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
\end{filecontents*}
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[a-1b]{pdfx}
\usepackage[ngerman]{babel}
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
\author{Hackspace Jena e.\,V.}
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
\begin{document}
\maketitle{}
@ -28,8 +15,9 @@
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
\begin{enumerate}
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena e.\,V."' und ist in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen.
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in
das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden.
\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
dem Kalenderjahr.
\end{enumerate}
@ -55,13 +43,14 @@
\newpage
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
\begin{enumerate}
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
\begin{itemize}
\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe
\item der Kunst und der Kultur
\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
\item des Umgangs mit Technologie sowie
\item der öffentlichen Auseinandersetzung
\end{itemize}
auf den Themengebieten
\begin{itemize}
@ -106,6 +95,8 @@
\item Kooperationen mit Schulen.
\end{itemize}
\newpage{}
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
\begin{itemize}
@ -116,6 +107,9 @@
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
\end{itemize}
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
Vereinsthemen
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
@ -129,7 +123,6 @@
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
@ -137,7 +130,7 @@
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
@ -151,10 +144,12 @@
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
\end{enumerate}
\newpage{}
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
\begin{enumerate}
@ -162,7 +157,7 @@
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
@ -183,6 +178,7 @@
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
\end{enumerate}
\section{Organe des Vereins}
@ -209,11 +205,9 @@
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
@ -225,8 +219,8 @@
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
einberufen werden, wenn mindestens 23\,\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
übernommen.
@ -238,9 +232,9 @@
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen.
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
@ -248,7 +242,7 @@
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14~Tagen allen
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
@ -256,10 +250,10 @@
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
bestimmen.
\end{enumerate}
\section{Vorstand}
\label{vorstand}
\section{Vorstand}\label{vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
@ -268,7 +262,7 @@
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
\item Vorstand im Sinne des §26~BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
@ -297,7 +291,7 @@
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren.
@ -307,8 +301,7 @@
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
\end{enumerate}
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
\label{satzungsaenderung}
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
\begin{enumerate}
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
@ -325,12 +318,9 @@
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
\end{enumerate}
\newpage
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
\label{aufloesung}
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
\begin{enumerate}
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
@ -350,10 +340,13 @@
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
zwingend zu erfüllen.
\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
werden entsprechend übertragen.
\end{enumerate}
\section{Schriftform}
\label{schriftform}
\section{Schriftform}\label{schriftform}
\begin{enumerate}
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch