forked from Krautspace/dokumente
133 lines
5 KiB
Text
133 lines
5 KiB
Text
Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
|
|
Fassung vom 30. November 2011
|
|
|
|
§ 1 Mitgliedsbeiträge
|
|
|
|
1. Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
|
|
folgt:
|
|
|
|
- 8€/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
|
|
- 16€/Monat für normale Mitgliedschaft
|
|
- 32€/Monat, 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für
|
|
Fördermitglieder
|
|
|
|
Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
|
|
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
|
|
zurückerstattet.
|
|
|
|
2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
|
|
eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
|
|
Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
|
|
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
|
|
entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
|
|
|
|
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
|
|
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
|
|
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
|
|
|
|
4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
|
|
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
|
|
|
|
|
|
§ 2 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
|
|
|
|
1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
|
|
Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen
|
|
Mitglieder.
|
|
|
|
|
|
§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
|
|
|
|
1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
|
|
einem Betrag von 400€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
|
|
bis zu 2000€ können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
|
|
höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
|
|
nötig.
|
|
|
|
|
|
§ 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins
|
|
|
|
1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
|
|
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
|
|
|
|
|
|
§ 5 Aufgaben des Schatzmeisters
|
|
|
|
1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
|
|
Haushaltsführung hinzuwirken.
|
|
|
|
2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
|
|
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
|
|
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
|
|
|
|
3. Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
|
|
Vorstandsmitgliedern nötig.
|
|
|
|
4. Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder mindestens
|
|
vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen nach größeren
|
|
Veranstaltungen, bei denen der Verein als Veranstalter oder
|
|
Mitveranstalter auftritt, über den Kassenstand. Einnahmen und
|
|
Ausgaben über 100€ sind dabei einzeln aufzulisten.
|
|
|
|
5. Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
|
|
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
|
|
genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
|
|
|
|
6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
|
|
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
|
|
auf dem Vereinskonto abgelegt.
|
|
|
|
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
|
|
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
|
|
|
|
8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
|
|
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
|
|
folgenden Teilen besteht:
|
|
|
|
- Kassenbuch für die Bargeldkasse
|
|
- Hauptbuch für das Vereinskonto
|
|
- Inventarliste für Vermögensgegenstände
|
|
|
|
9. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
|
|
dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
|
|
Schatzmeister eingereicht werden.
|
|
|
|
10. Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
|
|
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
|
|
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
|
|
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
|
|
|
|
11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
|
|
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
|
|
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
|
|
|
|
12. Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist
|
|
durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
|
|
|
|
|
|
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
|
|
|
|
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
|
|
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
|
|
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
|
|
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
|
|
|
|
|
|
§ 7 Elektronische Schriftform
|
|
|
|
1. Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit
|
|
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
|
|
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
|
|
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
|
|
Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
|
|
Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
|
|
|
|
|
|
§ 8 Sicherheitsbeauftragter
|
|
|
|
1. Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
|
|
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
|
|
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
|
|
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
|
|
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
|
|
den Räumen des Vereins.
|