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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
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\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
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\begin{document}
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\maketitle
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\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein trägt den Namen ``Hackspace Jena''. Der Verein soll in
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das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
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dann um den Zusatz ``e.V.'' ergänzt werden.
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\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
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dem Kalenderjahr.
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\end{enumerate}
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\section{Gemeinnützigkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnittes ``Steuerbegünstigte Zwecke'' der
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Abgabenordnung.
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\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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des Vereinsvermögens erhalten.
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\end{enumerate}
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\newpage
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\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
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\begin{enumerate}
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\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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\begin{itemize}
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\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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der Studentenhilfe
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\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
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\item des Umgangs mit Technologie sowie
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\item der öffentlichen Auseinandersetzung
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\end{itemize}
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auf den Themengebieten
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\begin{itemize}
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\item der Informationstechnologie
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\item der Computersicherheit und
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\item des Datenschutzes
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\end{itemize}
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\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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\begin{itemize}
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\item der Gleichberechtigung
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\item des internationalen Austauschs und
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\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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Gesellschaft
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\end{itemize}
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bestimmt.
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\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
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Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
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\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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schwerpunktmäßig
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\begin{itemize}
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\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
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anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
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des Vereins
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\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
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wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
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\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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Interesse
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\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
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der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
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\begin{itemize}
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\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
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\item Kooperationen mit Schulen
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\end{itemize}
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|
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
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|
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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\begin{itemize}
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|
\item Organisation von Austauschfahrten,
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\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
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|
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
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Kommunikationsinfrastruktur und
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|
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
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\end{itemize}
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|
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
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Vereinsthemen
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|
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
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insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
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|
\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
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Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
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deren Einrichtung.
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|
\end{itemize}
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|
\end{enumerate}
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\section{Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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|
juristische Person werden.
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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|
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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entscheidet.
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\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
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Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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\end{enumerate}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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|
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
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Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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\end{enumerate}
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\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
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Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
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und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
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|
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
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|
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
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|
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
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|
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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\end{enumerate}
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\section{Organe des Vereins}
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|
\begin{enumerate}
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|
\item Die Organe des Vereins sind:
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\begin{itemize}
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|
\item Die Mitgliederversammlung;
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|
\item Der Vorstand.
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\end{itemize}
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|
\end{enumerate}
|
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|
|
\section{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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|
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
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|
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
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Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
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wurden.
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|
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
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Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
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abzustimmen.
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|
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
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\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in §9 und §\ref{aufloesung}
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geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
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Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird
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in der Geschäftsordnung festgelegt.
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\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
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Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
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Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
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Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
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Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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|
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
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Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
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Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
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Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
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Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
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Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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bestimmen.
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|
\end{enumerate}
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\section{Vorstand}\label{vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
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\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
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\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
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Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
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Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
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bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
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\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
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von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
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Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
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|
Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
|
|
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
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|
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
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Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
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\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
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Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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|
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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|
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
|
|
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
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protokollieren.
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|
|
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
|
|
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
|
|
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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|
\end{enumerate}
|
|
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|
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
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|
|
\begin{enumerate}
|
|
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
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Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
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bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
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\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
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Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
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|
|
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
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|
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
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|
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
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nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
|
\end{enumerate}
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\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
|
|
\begin{enumerate}
|
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|
|
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
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Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
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Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
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steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
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Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
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Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
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Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
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regeln.
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\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
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Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
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zwingend zu erfüllen.
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\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
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|
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
|
werden entsprechend übertragen.
|
|
\end{enumerate}
|
|
|
|
\section{Schriftform}\label{schriftform}
|
|
|
|
\begin{enumerate}
|
|
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
|
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
|
|
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
|
|
\end{enumerate}
|
|
|
|
\end{document}
|