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"Gleichberechtigung von Frauen und Männern" in §2.2 gestrichen

Gleichberechtigung ist für uns selbstverständlich.  Allerdings gehört es nicht
zu den Hauptzielen des Vereins, sie durch spezielle Maßnahmen zu fördern.
This commit is contained in:
Konrad Schöbel 2011-11-11 23:37:28 +01:00
parent 47e1e28a20
commit fc44e132e6

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@ -68,8 +68,6 @@ durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
Einrichtungen und Projekten.
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und