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Konrad Schöbel 2012-01-01 21:29:49 +01:00
parent e34b6dec6f
commit f722f205e9

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@ -37,7 +37,7 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der
Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine
@ -46,8 +46,8 @@ wichtige Rolle.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der 2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und
veranstaltet der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
weitere, ähnliche Veranstaltungen. weitere, ähnliche Veranstaltungen.
@ -62,21 +62,21 @@ genannten Themenbereichen
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
oder Medienkompetenz oder Medienkompetenz
* Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insb. von * Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von
Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz, Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz,
neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse * Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
* Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der * Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann durch Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel
angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen, Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder
Kooperation mit Schulen usw. erfolgen. Kooperationen mit Schulen erfolgen.
* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im * Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
Themenspektrum des Vereins. Zum Beispiel zu User-Groups, Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische,
Stammtischen, Computerclubs, etc. Computerclubs, etc.
* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im * Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines