diff --git a/Protokolle/2011-10-17.txt b/Protokolle/2011-10-17.txt index a8fc7d6..f9dcf25 100644 --- a/Protokolle/2011-10-17.txt +++ b/Protokolle/2011-10-17.txt @@ -113,7 +113,8 @@ festgesetzt. - §8 Absatz 10 -Der erste Satz wird geändert in "Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme." +Die ersten beiden Sätze werden in "Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen +des Vorstands eine Stimme." geändert. Begründung: Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse" sein. diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index b8b982e..6ed67a9 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -247,10 +247,9 @@ beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu protokollieren. -10. Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer haben bei -Abstimmungen des Vorstands jeweils zwei Stimmen. Jeder Beisitzer hat -eine Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln -der abgegebenen gültigen Stimmen nötig. +10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine +Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der +abgegebenen gültigen Stimmen nötig. § 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung