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Revert der Änderungen an der txt-Version der Satzung

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Frank Lanitz 2012-01-17 21:54:44 +01:00
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@ -1,10 +1,5 @@
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\Fassung vom 10. Januar 2012}
Satzung des Hackspace Jena e.V.
Fassung vom 10. Januar 2012
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
@ -39,10 +34,10 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
- des Umgangs mit Technologie sowie
- der öffentlichen Auseinandersetzung
auf den Themengebieten
@ -51,33 +46,33 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
- des Datenschutzes(.)
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
- der Gleichberechtigung
- der Gleichberechtigung
- des internationalen Austauschs und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft
bestimmt.
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
schwerpunktmäßig:
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
des Vereins
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
- Kooperationen mit Schulen,
@ -85,22 +80,22 @@ schwerpunktmäßig:
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
Kommunikationsinfrastruktur und
- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
Vereinsthemen
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
deren Einrichtung.
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
deren Einrichtung.
§ 4 Mitgliedschaft