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@ -1,10 +1,5 @@
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\documentclass[fontsize=11pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl}
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Satzung des Hackspace Jena e.V.
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Fassung vom 10. Januar 2012
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\usepackage[latin1]{inputenc}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\Fassung vom 10. Januar 2012}
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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@ -39,10 +34,10 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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der Studentenhilfe
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der Studentenhilfe
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- der Forschung, der Kunst und der Kultur
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- der Forschung, der Kunst und der Kultur
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- des Umgangs mit Technologie sowie
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- des Umgangs mit Technologie sowie
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- der öffentlichen Auseinandersetzung
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- der öffentlichen Auseinandersetzung
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auf den Themengebieten
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auf den Themengebieten
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@ -51,33 +46,33 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
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- des Datenschutzes(.)
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- des Datenschutzes(.)
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2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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- der Gleichberechtigung
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- der Gleichberechtigung
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- des internationalen Austauschs und
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- des internationalen Austauschs und
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- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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Gesellschaft
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Gesellschaft
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bestimmt.
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bestimmt.
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3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
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Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
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Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
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Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
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4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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schwerpunktmäßig:
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schwerpunktmäßig:
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- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
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- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
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anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
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anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
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des Vereins
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des Vereins
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- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
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- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
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wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
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wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
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- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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Interesse
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Interesse
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- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
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- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
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der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
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der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
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- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
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- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
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- Kooperationen mit Schulen,
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- Kooperationen mit Schulen,
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@ -85,22 +80,22 @@ schwerpunktmäßig:
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Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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- Organisation von Austauschfahrten,
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- Organisation von Austauschfahrten,
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- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
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- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
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- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
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- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
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Kommunikationsinfrastruktur und
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Kommunikationsinfrastruktur und
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- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
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- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
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- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
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- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
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Vereinsthemen
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Vereinsthemen
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- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
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insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
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insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
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- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
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Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
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Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
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Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
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deren Einrichtung.
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deren Einrichtung.
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§ 4 Mitgliedschaft
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§ 4 Mitgliedschaft
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