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Einige Doppelleerzeichen entfernt

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Frank Lanitz 2011-12-07 20:03:33 +01:00
parent d89811fec2
commit c2aeb499b5

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@ -81,7 +81,7 @@ offene Software, etc.
§ 3 Mitgliedschaft § 3 Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, 1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
juristische Person werden. juristische Person werden.
2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
@ -109,7 +109,7 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt.
1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.