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@ -19,25 +19,30 @@
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\begin{itemize}
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\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
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\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
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\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
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128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
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Fördermitglieder
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\end{itemize}
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Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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zurückerstattet.
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\item Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
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Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
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entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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\end{enumerate}
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\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
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Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23\% der ordentlichen
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@ -47,10 +52,10 @@
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
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bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
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höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
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nötig.
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
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von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
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verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
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Mitgliederversammlung nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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@ -143,10 +148,11 @@
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
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Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
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Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
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Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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