diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index ee41d0c..8e491cc 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -242,10 +242,10 @@ Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. 9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen -werden vom Schriftführer schriftlich einberufen. Der Vorstand ist -beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder -anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich -zu protokollieren. +werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand +ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder +anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu +protokollieren. 10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der