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Anpassung von Satzung §8(2), so dass Besitzer kein Vertreter im Sinne §26BGB mehr sind.

(Konfliktbeseitigung zu Regelungen aus $8(1))
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Frank Lanitz 2011-11-30 19:21:05 +01:00
parent dfaa6590f6
commit ae73f7efa3

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@ -213,9 +213,9 @@ Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied.
Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet