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keine Kündigungsfrist

Begründungen:

Eine Kündigungsfrist dient lediglich der finanziellen Planungssicherheit.
Eine geringe Zahl an Austritten hat keinen großen Einfluss auf die
Planungssicherheit.  Bei einer großen Anzahl an Austritten hat man so oder so
ein schwer wiegendes Problem.  Außerdem sollte der Verein nicht an der Grenze
seiner Zahlungsfähigkeit operieren.

Eine Frist "zum Quartalsende" stellt auch keine Planungssicherheit dar,
falls die Austritte sich kurz vor Ende des Quartals ereignen.

Wir lehnen eine Art "Bestrafung" für einen Austritt ab.  Hohe Ausstiegshürden
erhöhen auch die Einstiegshürden
This commit is contained in:
Konrad Schöbel 2011-11-12 00:18:55 +01:00
parent 2c7c8a118b
commit 9dd1485921

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@ -25,19 +25,11 @@ Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei
Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
4. Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag oder
Mitgliedsart) sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sofern
nicht anders, vereinbart gelten die gleichen Fristen wie in dieser
Ordnung unter §2 zum Austritt angegeben.
4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
§ 2 Verpflichtungen nach Austritt
1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglieds entbindet dieses nicht
von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende.
§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
@ -46,20 +38,20 @@ höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
nötig.
§ 4 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
§ 3 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen
Mitglieder.
§ 5 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins
§ 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins
1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters
§ 5 Aufgaben des Schatzmeisters
1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
Haushaltsführung hinzuwirken.
@ -114,7 +106,7 @@ Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
§ 7 Erstattung der Auslagen des Vorstands
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
@ -122,7 +114,7 @@ muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
§ 8 Elektronische Schriftform
§ 7 Elektronische Schriftform
1. Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
@ -137,8 +129,7 @@ signierten E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt
eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender
Mitglieder öffentlich für ungültig.
§ 9 Sicherheitsbeauftragter
§ 8 Sicherheitsbeauftragter
1. Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der