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Ein paar kleinere Korrekturen an der GO
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parent
c2aeb499b5
commit
9c8be3cfc3
1 changed files with 9 additions and 8 deletions
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@ -11,7 +11,7 @@ folgt:
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- 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder
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- 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder
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Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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zurückerstattet.
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zurückerstattet.
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2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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@ -20,9 +20,9 @@ Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem
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Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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@ -76,7 +76,7 @@ genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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@ -95,6 +95,7 @@ Schatzmeister eingereicht werden.
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Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
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Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
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der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
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der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
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für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
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für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
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11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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@ -105,9 +106,9 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
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§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
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§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
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1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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