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Ein paar weitere kleinere Veränderungen an der Geschäftsordnung:
U.a. verschieben des Auszahlungsparagraf vom Konto zu den Einschränkungen der Verfügung
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parent
eb4db01921
commit
9064ca6cd2
1 changed files with 6 additions and 4 deletions
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@ -50,12 +50,17 @@
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\end{enumerate}
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
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von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
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von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
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verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
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verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
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Mitgliederversammlung nötig.
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Mitgliederversammlung nötig.
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\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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Vorstandsmitgliedern nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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@ -75,9 +80,6 @@
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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Vorstandsmitgliedern nötig.
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\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
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\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
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mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
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mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
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nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
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nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
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