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Ein paar weitere kleinere Veränderungen an der Geschäftsordnung:

U.a. verschieben des Auszahlungsparagraf vom Konto zu den Einschränkungen der Verfügung
This commit is contained in:
Frank Lanitz 2012-01-27 12:50:27 +01:00
parent eb4db01921
commit 9064ca6cd2

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@ -50,12 +50,17 @@
\end{enumerate}
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
Mitgliederversammlung nötig.
\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
Vorstandsmitgliedern nötig.
\end{enumerate}
\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
@ -75,11 +80,8 @@
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
Vorstandsmitgliedern nötig.
\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
mindestensvierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei