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@ -122,7 +122,7 @@
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §12 gegenüber
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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@ -136,8 +136,9 @@
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §12 schriftliche Willenserklärung
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand erklärt.
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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@ -146,7 +147,7 @@
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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@ -208,7 +209,7 @@
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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übernommen.
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@ -220,9 +221,9 @@
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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beim Vorstand liegen.
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat.
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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@ -279,7 +280,7 @@
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §12 einberufen. Der Vorstand
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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protokollieren.
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protokollieren.
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