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Verwendung der Referenz auf Schriftform

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Frank Lanitz 2012-01-25 11:21:33 +01:00
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@ -122,7 +122,7 @@
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §12 gegenüber \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
@ -136,8 +136,9 @@
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §12 schriftliche Willenserklärung \item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
gegenüber dem Vorstand erklärt. schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\section{Ausschluss eines Mitglieds} \section{Ausschluss eines Mitglieds}
@ -146,7 +147,7 @@
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
@ -208,7 +209,7 @@
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
übernommen. übernommen.
@ -220,9 +221,9 @@
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen. beim Vorstand liegen.
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12 \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat. das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere \item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird. von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §12 einberufen. Der Vorstand werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren. protokollieren.