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10(1): Mehrheit zur Vereinsauflösung auf 3/4 gesetzt

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Frank Lanitz 2011-11-26 10:14:28 +01:00
parent dac3f4959a
commit 8b742cc932
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@ -270,10 +270,10 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
angekündigt wurde.
2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder