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10(1): Mehrheit zur Vereinsauflösung auf 3/4 gesetzt
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dac3f4959a
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8b742cc932
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@ -270,10 +270,10 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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