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@ -38,9 +38,9 @@ Vergütungen begünstigt werden.
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folgenden Mittel:
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folgenden Mittel:
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- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
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- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
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kommunikativem Austausch, etc.
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kommunikativen Austausch, etc.
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- Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
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- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
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- Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen
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- Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen
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@ -180,9 +180,9 @@ Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
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7. Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
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Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
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Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
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Mitglieder bis spätestens 2 Wochen vor dem von ihm festgesetzten
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Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
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Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
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Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
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darf der Termin nicht mehr als 8 Wochen nach dem Eingang des Antrags
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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beim Vorstand liegen.
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8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
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8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
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@ -235,10 +235,10 @@ Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
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Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
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Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
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7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
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7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
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Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
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Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
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8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig;
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8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
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sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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@ -300,3 +300,4 @@ werden entsprechend übertragen.
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1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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