From 5583d017598037dc041d4f3258756895259c3869 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Tue, 27 Dec 2011 17:59:49 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Ausgliederung=20Gemeinn=C3=BCtzigkeit=20und=20Z?= =?UTF-8?q?weck?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung/Satzung.txt | 56 +++++++++++++++++++++++++-------------------- 1 file changed, 31 insertions(+), 25 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index c3da953..58174e2 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -12,21 +12,27 @@ dann um den Zusatz "e.V." ergänzt werden. dem Kalenderjahr. -§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit +§2 Gemeinnützigkeit -1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige -Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der -Abgabenordnung 1977 (§51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er -dient ausschließlich und unmittelbar den in Absatz 2 angegebenen -Zwecken. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und -verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die -Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den -satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine -Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei -ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des -Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem -Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe -Vergütungen begünstigt werden. +1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige +Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der +Abgabenordnung. + +2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie +eigenwirtschaftliche Zwecke. + +3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke +verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus +Mitteln des Vereins. + +4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person +durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch +unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei +Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile +des Vereinsvermögens erhalten. + + +§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung 2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der folgenden Mittel: @@ -78,7 +84,7 @@ Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und offene Software, etc. -§ 3 Mitgliedschaft +§ 4 Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder @@ -104,7 +110,7 @@ für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. gegenüber dem Vorstand erklärt. -§ 4 Ausschluss eines Mitglieds +§ 5 Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen @@ -118,7 +124,7 @@ Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. -§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder +§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem @@ -132,7 +138,7 @@ Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. -§ 6 Organe des Vereins +§ 7 Organe des Vereins 1. Die Organe des Vereins sind: @@ -140,7 +146,7 @@ die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. - Der Vorstand -§ 7 Mitgliederversammlung +§ 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die @@ -179,9 +185,9 @@ Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen. -8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11 +8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12 zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls -das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §11 angemeldet hat. +das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat. 9. In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann @@ -199,7 +205,7 @@ Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer bestimmen. -§ 8 Vorstand +§ 9 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem @@ -246,7 +252,7 @@ Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen nötig. -§ 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung +§ 10 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung 1. Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen @@ -262,7 +268,7 @@ Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. -§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung +§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung 1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung @@ -289,7 +295,7 @@ vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins werden entsprechend übertragen. -§ 11 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit +§ 12 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit 1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt