diff --git a/Satzung/Satzung.tex b/Satzung/Satzung.tex index 1ecffab..a5c6e20 100644 --- a/Satzung/Satzung.tex +++ b/Satzung/Satzung.tex @@ -122,7 +122,7 @@ \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. - \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber + \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §12 gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. @@ -136,7 +136,7 @@ und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. - \item Der Austritt wird durch eine gemäß §11 schriftliche Willenserklärung + \item Der Austritt wird durch eine gemäß §12 schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. \end{enumerate} @@ -146,7 +146,7 @@ werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den - Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen + Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der @@ -208,7 +208,7 @@ \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder - oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe + oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen. @@ -279,7 +279,7 @@ von der Geschäftsordnung festgelegt wird. \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen - werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand + werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §12 einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu protokollieren. diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index bab85c4..b8367ff 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -106,7 +106,7 @@ juristische Person werden. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. -3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber +3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §12 gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. @@ -120,7 +120,7 @@ Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. -6. Der Austritt wird durch eine gemäß §11 schriftliche Willenserklärung +6. Der Austritt wird durch eine gemäß §12 schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. @@ -130,7 +130,7 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt. werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den -Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen +Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der @@ -187,7 +187,7 @@ Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr. 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn mindestens 23% der ordentlichen Mitglieder -oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe +oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen. @@ -256,7 +256,7 @@ Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. 9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen -werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand +werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §12 einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu protokollieren.