From 42c846e87f8f0518c18c1f77d66b8821a9d7ff34 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Tue, 12 Jul 2011 00:37:22 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?zus=C3=A4tzliche=20Ziele=20nach=20Abgabenordnun?= =?UTF-8?q?g=20=C2=A752=20Absatz=202?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit In §52 Absatz 2 der Abgabenordnung ist festgelegt, welche Ziele als gemeinnützig zählen. Davon kommen für uns zusätzlich zur Sublab-Satzung die Punkte 1, 18, 23 in Frage, letzterer wegen "Modellflug" und "Amateurfunk" (Freifunk). --- Satzung/Satzung.txt | 14 ++++++++++---- 1 file changed, 10 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index d6bf51f..eeafef1 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -50,25 +50,31 @@ Möglichkeiten für die Mitglieder setzt sich der Verein ein für die Förderung von: +- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1) + +- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie +durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und +entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. + - Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie Informationsaustausch. -- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie -durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und -entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. - - Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und Projekten. +- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18) + - Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. +- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23) + - Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,