From 38e9c25652c1e34b0d57ecdcb38652fdbbe957a5 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Tue, 13 Dec 2011 18:00:01 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?=C2=A72=20und=20=C2=A73=20getauscht?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung/Geschäftsordnung.txt | 22 ++++++++-------------- 1 file changed, 8 insertions(+), 14 deletions(-) diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 46c365d..11511a0 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -15,12 +15,6 @@ Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. -2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage -eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder -Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder -eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem -Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. - 3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. @@ -29,7 +23,14 @@ keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. -§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands +§ 2 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung + +1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der +Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen +Mitglieder. + + +§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands 1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von @@ -38,13 +39,6 @@ höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. -§ 3 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung - -1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der -Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen -Mitglieder. - - § 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins 1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide