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@ -1,6 +1,5 @@
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Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
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Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
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Fassung vom 10. November 2011
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Fassung vom 30. November 2011
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§ 1 Mitgliedsbeiträge
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§ 1 Mitgliedsbeiträge
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@ -130,4 +129,3 @@ Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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den Räumen des Vereins.
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@ -1,6 +1,5 @@
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Satzung des Hackspace Jena e.V.
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Satzung des Hackspace Jena e.V.
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Fassung vom 17. Oktober 2011
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Fassung vom 30. November 2011
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Präambel
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Präambel
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@ -207,15 +206,15 @@ bestimmen.
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§ 8 Vorstand
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§ 8 Vorstand
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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@ -270,10 +269,10 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
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§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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angekündigt wurde.
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2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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@ -300,4 +299,3 @@ werden entsprechend übertragen.
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1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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