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In §52 Absatz 2 der Abgabenordnung ist festgelegt, welche Ziele als gemeinnützig zählen. Davon kommen für uns zusätzlich zur Sublab-Satzung die Punkte 1, 18, 23 in Frage, letzterer wegen "Modellflug" und "Amateurfunk" (Freifunk). |
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