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@ -1,3 +1,4 @@
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Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
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Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
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Fassung vom 27. November 2010
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Fassung vom 27. November 2010
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@ -30,7 +31,7 @@ Ordnung unter §2 zum Austritt angegeben.
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§ 2 Verpflichtungen nach Austritt
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§ 2 Verpflichtungen nach Austritt
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1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglied entbindet dieses nicht
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1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglieds entbindet dieses nicht
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von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende.
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von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende.
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@ -59,10 +60,10 @@ Vereinsvermögen nicht übersteigen.
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§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters
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§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters
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1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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Haushaltsführung hinzuwirken
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Haushaltsführung hinzuwirken.
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2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereines in das
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2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereines an und
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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3. Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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3. Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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@ -78,15 +79,15 @@ Ausgaben über 100€ sind dabei einzeln aufzulisten.
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Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
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Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
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genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
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genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
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6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben fuhrt der Schatzmeister eine
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6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, eine davon für den Einzahler.
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu fuhren ist und aus
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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folgenden Teilen besteht:
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folgenden Teilen besteht:
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- Kassenbuch für die Bargeldkasse
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- Kassenbuch für die Bargeldkasse
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@ -143,3 +144,4 @@ Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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den Räumen des Vereins.
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