Einfaches Stimmgewicht für alle Vorstandsmitglieder (§8.10)
Begründung: Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse" sein.
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@ -113,7 +113,8 @@ festgesetzt.
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- §8 Absatz 10
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Der erste Satz wird geändert in "Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme."
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Die ersten beiden Sätze werden in "Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen
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des Vorstands eine Stimme." geändert.
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Begründung: Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse"
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sein.
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@ -247,10 +247,9 @@ beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich
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zu protokollieren.
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10. Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer haben bei
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Abstimmungen des Vorstands jeweils zwei Stimmen. Jeder Beisitzer hat
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eine Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
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der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
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Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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§ 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung
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