Einfaches Stimmgewicht für alle Vorstandsmitglieder (§8.10)

Begründung:  Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse" sein.
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Konrad Schöbel 2011-10-20 01:28:34 +02:00
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@ -113,7 +113,8 @@ festgesetzt.
- §8 Absatz 10
Der erste Satz wird geändert in "Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme."
Die ersten beiden Sätze werden in "Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen
des Vorstands eine Stimme." geändert.
Begründung: Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse"
sein.

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@ -247,10 +247,9 @@ beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich
zu protokollieren.
10. Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer haben bei
Abstimmungen des Vorstands jeweils zwei Stimmen. Jeder Beisitzer hat
eine Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
§ 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung