§11.2 gestrichen (postalische oder elektronische Stimmabgabe)

Begründung:
Postalische oder elektronische Stimmabgaben werfen zahlreiche ungelöste bzw.
unlösbare Probleme hinsichtlich der Geheimheit und Manipulierbarkeit der Wahl
auf, die wir uns nicht aufbürden wollen.
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Konrad Schöbel 2011-10-20 01:32:02 +02:00
parent e50ae06eae
commit e22826dcfa

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@ -301,6 +301,3 @@ werden entsprechend übertragen.
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder
postalisch zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von
anwesenden Mitgliedern gezählt.