§11.2 gestrichen (postalische oder elektronische Stimmabgabe)

Begründung:
Postalische oder elektronische Stimmabgaben werfen zahlreiche ungelöste bzw.
unlösbare Probleme hinsichtlich der Geheimheit und Manipulierbarkeit der Wahl
auf, die wir uns nicht aufbürden wollen.
This commit is contained in:
Konrad Schöbel 2011-10-20 01:32:02 +02:00
parent e50ae06eae
commit e22826dcfa

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@ -301,6 +301,3 @@ werden entsprechend übertragen.
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder
postalisch zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von
anwesenden Mitgliedern gezählt.