Zuwendungsbescheinigung: Text auf vorläufige Bescheinigung angepasst sowie Stamdaten für den Verein angepasst

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Frank Lanitz 2013-07-16 21:18:10 +02:00
parent 77a018ca7c
commit e0494105c2

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\usepackage{marvosym} % für Telefon- und Emaillogo \usepackage{marvosym} % für Telefon- und Emaillogo
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]{} ]{}
\setkomavar{fromname}{Hackspace Jena e.\,V.} \setkomavar{fromname}{Hackspace Jena e.\,V.}
\setkomavar{fromaddress}{Krautgasse 26\\ 07745 Jena} \setkomavar{fromaddress}{Postfach 100 132\\07701 Jena}
\setkomavar{fromemail}[\Letter~]{office@hackspace-jena.de} \setkomavar{fromemail}[\Letter~]{office@hackspace-jena.de}
\setkomavar{fromphone}[\Telefon~]{} \setkomavar{fromphone}[\Telefon~]{}
\setkomavar{fromurl}[\Pointinghand~]{http://www.hackspace-jena.de} \setkomavar{fromurl}[\Pointinghand~]{http://www.hackspace-jena.de}
@ -50,7 +52,8 @@
\newpage \newpage
\textbf{Aussteller: }Hackspace Jena e.\,V.\\ \textbf{Aussteller: }Hackspace Jena e.\,V.\\
\phantom{\textbf{Aussteller:} } ADRESSE ??? ADRESSE \phantom{\textbf{Aussteller:}} Postfach 100 132\\
\phantom{\textbf{Aussteller:}} 07701 Jena
\bfseries Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag\\ \bfseries Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag\\
\mdseries im Sinne des \S \ 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in \S \ 5 Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen\\ \mdseries im Sinne des \S \ 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in \S \ 5 Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen\\
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\bfseries Betrag der Zuwendung in Ziffern: \mdseries ${betrag}~\EUR\\\\ \bfseries Betrag der Zuwendung in Ziffern: \mdseries ${betrag}~\EUR\\\\
\bfseries Betrag der Zuwendung in Buchstaben: \mdseries ${wortbetrag}~Euro\\\\ \bfseries Betrag der Zuwendung in Buchstaben: \mdseries ${wortbetrag}~Euro\\\\
\bfseries Tag der Zuwendung: \mdseries ${zuwendungsdatum}\\\\ \bfseries Tag der Zuwendung: \mdseries ${zuwendungsdatum}\\\\
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: Ja [\phantom{X}] Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: \\Ja [\phantom{X}]
\quad Nein [X]\\\\ \quad Nein [X]\\\\
Wir sind wegen Förderung der ??? nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des
Finanzamts ???, Steuernummer ???, vom ??? nach \S \ 5
Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und
nach \S \ 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur ??? verwendet wird. Wir sind wegen Förderung der Bildung sowie der Kunst und Kultur durch
vorläufige Bescheinigung des Finanzamts Jena, Steuernummer
\textbf{162/141/17650}, vom 14.01.2013 nach \S \ 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach \S \ 3
Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
\bfseries Hinweis:\\ Die Zuwendung wird von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet
\mdseries Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer
veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten
Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der \bfseries Hinweis:\\ \mdseries Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig
Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (\S \ 10 b Abs. 4 EStG, \S \ 9 Abs. 3 KStG, \S \ 9 Nr. 5 GewStG).\\ eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst,
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen
das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die
länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994~-- BStBl I S. 884). dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (\S \ 10 b Abs. 4 EStG, \S \ 9 Abs. 3 KStG, \S \ 9 Nr. 5
GewStG).\\ Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die
steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der
vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der
Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994~-- BStBl I S. 884).
\end{letter} \end{letter}