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\documentclass[fontsize=11pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl} Satzung des Hackspace Jena e.V.
Fassung vom 10. Januar 2012
\usepackage[latin1]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\Fassung vom 10. Januar 2012}
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
@ -39,10 +34,10 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich - der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe der Studentenhilfe
- der Forschung, der Kunst und der Kultur - der Forschung, der Kunst und der Kultur
- des Umgangs mit Technologie sowie - des Umgangs mit Technologie sowie
- der öffentlichen Auseinandersetzung - der öffentlichen Auseinandersetzung
auf den Themengebieten auf den Themengebieten
@ -51,33 +46,33 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
- des Datenschutzes(.) - des Datenschutzes(.)
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken 2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
- der Gleichberechtigung - der Gleichberechtigung
- des internationalen Austauschs und - des internationalen Austauschs und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen - der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft Gesellschaft
bestimmt. bestimmt.
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind 3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind 4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
schwerpunktmäßig: schwerpunktmäßig:
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und - Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
des Vereins des Vereins
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten - gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem - Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
Interesse Interesse
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, - der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder - dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
- Kooperationen mit Schulen, - Kooperationen mit Schulen,
@ -85,22 +80,22 @@ schwerpunktmäßig:
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
- Organisation von Austauschfahrten, - Organisation von Austauschfahrten,
- gemeinsame Vorträge und Tagungen, - gemeinsame Vorträge und Tagungen,
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von - Betrieb und gemeinsame Nutzung von
Kommunikationsinfrastruktur und Kommunikationsinfrastruktur und
- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen - Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der - Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
Vereinsthemen Vereinsthemen
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur - Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
deren Einrichtung. deren Einrichtung.
§ 4 Mitgliedschaft § 4 Mitgliedschaft